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Ratgeber · Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: kostenfreie Versorgung nach § 40 Abs. 2 SGB XI

Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5 haben in der häuslichen Pflege Anspruch auf eine monatliche Pauschale von 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Sicher in Kontakt (SIK) übernimmt die komplette Beantragung bei Ihrer Pflegekasse, liefert monatlich zuzahlungsfrei nach Hause und rechnet direkt mit der Kasse ab.

Aktualisiert: 25. April 2026 · Rechtsstand: 2026

Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die bei der häuslichen Pflege benötigt und durch die Anwendung verbraucht werden. Im Unterschied zu wiederverwendbaren technischen Pflegehilfsmitteln nach § 40 Abs. 1 SGB XI (etwa Pflegebett, Rollstuhl oder Hausnotrufgerät) handelt es sich hier um Einmalartikel zur täglichen Versorgung.

Der Gesetzgeber hat den Anspruch in § 40 Abs. 2 SGB XI geregelt. Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad erhalten dafür eine monatliche Pauschale von 42 Euro. Diese Pauschale ist eine Sachleistung, kein Geldbetrag. Sie können die Hilfsmittel also nicht direkt ausgezahlt bekommen, sondern beziehen sie über einen zugelassenen Leistungserbringer wie Sicher in Kontakt (SIK).

Typische Verbrauchs-Hilfsmittel sind:

  • Einmalhandschuhe (Latex, Nitril oder Vinyl)
  • Hand- und Flächendesinfektionsmittel
  • Saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
  • Mund-Nasen-Schutz
  • Schutzschürzen und Fingerlinge

Alle in der SIK-Pflegehilfsmittelbox enthaltenen Produkte sind CE-gekennzeichnete Medizinprodukte und entsprechen den Vorgaben der Medical Device Regulation (MDR).

Wer hat Anspruch auf die monatliche Pauschale?

Anspruch auf die Pflegehilfsmittel-Pauschale haben gesetzlich Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5. Voraussetzung ist die häusliche Pflege. Wichtig: Schon Pflegegrad 1 berechtigt zur vollen monatlichen Pauschale von 42 Euro. Entgegen einer häufigen Annahme beginnt der Anspruch nicht erst ab Pflegegrad 2.

Die Pflege muss im häuslichen Umfeld stattfinden. Das bedeutet: zu Hause durch Angehörige, durch einen ambulanten Pflegedienst oder selbstständig. Personen, die vollstationär in einem Pflegeheim leben, sind ausgenommen. Dort werden die Hilfsmittel über das Heimentgelt abgedeckt.

Privatversicherte mit anerkanntem Pflegegrad nach SGB XI haben in der Regel ebenfalls Anspruch. Die Erstattung erfolgt über ihre private Pflegepflichtversicherung. Meist genügt die Vorlage einer Rechnung. Sicher in Kontakt (SIK) stellt diese Rechnung für Sie aus. Sie reichen sie einfach bei Ihrer Versicherung ein.

Welche Pflegekassen arbeiten mit SIK zusammen?

Sicher in Kontakt (SIK) ist als zugelassener Leistungserbringer mit dem Institutionskennzeichen IK 330522831 bei allen gesetzlichen Pflegekassen in Deutschland vertragspartnerschaftlich angebunden. Dazu zählen alle AOKen, Barmer, Techniker Krankenkasse, DAK Gesundheit, IKK classic und alle weiteren Betriebs-, Innungs- und Ersatzkassen.

Für Sie bedeutet das: Sie müssen nicht prüfen, ob Ihre Kasse mit SIK zusammenarbeitet. Wir reichen den Antrag direkt bei der zuständigen Pflegekasse ein. Auch ein späterer Wechsel der Pflegekasse stellt kein Problem dar. Wir aktualisieren Ihre Daten und melden die Änderung fristgerecht.

Bei privaten Pflegepflichtversicherungen prüfen wir die Erstattungsfähigkeit im Einzelfall. Eine kurze Anfrage per E-Mail an info@sicherinkontakt.de oder ein Anruf unter 030 982 90 620 reicht aus.

Welche Produkte sind in der Pflegebox enthalten?

Die SIK-Pflegehilfsmittelbox enthält ausschließlich Verbrauchs-Hilfsmittel, die für die häusliche Pflege gedacht sind. Sie wählen monatlich aus dem Sortiment, was Sie wirklich brauchen. Eine starre Standardbox gibt es nicht.

Zur Auswahl stehen Einmalhandschuhe in unterschiedlichen Größen und Materialien (Nitril, Latex oder Vinyl), Hand- und Flächendesinfektionsmittel, saugende Bettschutzeinlagen in zwei Größen, Mund-Nasen-Schutz, Schutzschürzen sowie Fingerlinge. Alle Produkte sind CE-gekennzeichnete Medizinprodukte und stammen aus deutscher und europäischer Produktion.

Sie können die Zusammenstellung bei jeder Folgelieferung anpassen. Zum Beispiel die Handschuhgröße ändern, die Anzahl der Bettschutzeinlagen erhöhen oder eine Produktkategorie ganz weglassen. Auch eine Telefonberatung mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist jederzeit ohne Zusatzkosten möglich.

So funktioniert die Bestellung in 4 Schritten

  1. Antrag online ausfüllen: In etwa zwei Minuten geben Sie Ihre Versichertendaten und Ihren Pflegegrad an. Zur Box-Konfiguration.
  2. Box individuell zusammenstellen: Wählen Sie aus dem Sortiment, was Sie monatlich benötigen. Die Standardzusammenstellung ist als Vorschlag voreingestellt.
  3. SIK reicht den Antrag bei Ihrer Pflegekasse ein: Die Bearbeitung dauert erfahrungsgemäß zwei bis vier Wochen. Wir informieren Sie über den Status.
  4. Monatliche Lieferung frei Haus: Nach Genehmigung erhalten Sie die erste Box innerhalb von drei bis fünf Werktagen, danach automatisch jeden Monat.

Mehr Details zur Abrechnung und zum Vorgehen bei einer Ablehnung finden Sie auf unserer Seite zur Kostenübernahme der Pflegekasse.

Jetzt zuzahlungsfrei beantragen

Stellen Sie Ihre Pflegehilfsmittelbox in zwei Minuten zusammen. Sicher in Kontakt (SIK) übernimmt die Kommunikation mit Ihrer Pflegekasse.

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Häufige Fragen

Bekomme ich auch mit Pflegegrad 1 die Box?

Ja. Die monatliche Pauschale von 42 Euro nach § 40 Abs. 2 SGB XI gilt für alle Pflegegrade von 1 bis 5 gleichermaßen. Diese Information wird häufig falsch verstanden, weil viele andere Pflegeleistungen erst ab Pflegegrad 2 starten.

Was ist, wenn ich eine Lieferung pausieren möchte?

Sie können jederzeit eine Pause einlegen, etwa wenn Sie selbst im Krankenhaus oder Urlaub sind. Eine kurze E-Mail oder ein Anruf reichen. Die Pause kostet Sie nichts und kann jederzeit wieder aufgehoben werden.

Kann ich die Pauschale nicht selbst auszahlen lassen?

Nein. Der Gesetzgeber hat die Pflegehilfsmittel-Pauschale als Sachleistung definiert, nicht als Geldleistung. Sie beziehen die Hilfsmittel über einen zugelassenen Leistungserbringer wie SIK, eine direkte Auszahlung ist nicht vorgesehen.

Weitere Fragen finden Sie in unserem vollständigen FAQ-Bereich.