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für ambulant gepflegte Pflegebedürftige

Ihre Pflegehilfsmittelbox. Monatlich & frei Haus.

Sicher in Kontakt (SIK) liefert Ihnen Pflegehilfsmittel im Wert von 42 € pro Monat, individuell zusammengestellt und direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet. Für Versicherte mit Pflegegrad 1 bis 5 zuzahlungsfrei.

Zuzahlungsfrei Monatlich geliefert Individuell wählbar
Angehörige mit älterer Dame und Pflegehilfsmittelbox im Wohnzimmer
GKV-Vertragspartner · IK 330522831
Zuzahlungsfrei
Alle Pflegekassen
Gratis Versand
Persönliche Beratung
Einfach & unkompliziert

In drei Schritten zu Ihrer Pflegehilfsmittelbox

1

Antrag ausfüllen

Online in nur 2 Minuten. Oder rufen Sie uns einfach an, wir helfen gerne.

2

Box zusammenstellen

Wählen Sie genau die Pflegehilfsmittel, die Sie wirklich brauchen.

3

Monatlich erhalten

Wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab. Für Sie entstehen keine Kosten.

Mehr Details: So läuft die Direktabrechnung mit Ihrer Pflegekasse

Verbrauchs-Pflegehilfsmittel

Was ist in Ihrer Pflegehilfsmittelbox?

Verbrauchs-Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege. Alle Produkte sind CE-gekennzeichnete Medizinprodukte. Im Konfigurator stellen Sie Ihre Box aus dem kompletten Sortiment individuell zusammen.

Hygiene & Schutz

Einmalhandschuhe, Mund-Nasen-Schutz, Schutzschürzen und Fingerlinge in verschiedenen Größen.

Desinfektion

Hand- und Flächendesinfektionsmittel für die hygienische Versorgung im Pflegealltag.

Bettschutz

Saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, hautfreundlich und auslaufsicher.

Schnellcheck

Haben Sie Anspruch?
Prüfen Sie in 30 Sekunden.

Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5: jeder Pflegegrad berechtigt Sie.

Häusliche Pflege: die Pflege findet zu Hause statt.

Gesetzlich versichert: bei einer deutschen Krankenkasse.

Alle drei Punkte treffen zu?

Jetzt Pflegehilfsmittelbox beantragen

Rechtsgrundlage: § 40 Abs. 2 SGB XI · Mehr zur Anspruchsregelung erfahren

Häufige Fragen

Wir beantworten Ihre Fragen

Für gesetzlich Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad ist die Pflegehilfsmittelbox zuzahlungsfrei. Sicher in Kontakt (SIK) rechnet die monatliche Pauschale von 42 Euro nach § 40 Abs. 2 SGB XI direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Privatversicherte erhalten die Erstattung über ihre private Pflegepflichtversicherung. Mehr zur Direktabrechnung.

Anspruch haben gesetzlich Versicherte mit Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 in der häuslichen Pflege. Schon Pflegegrad 1 berechtigt zur vollen Pauschale von 42 Euro. Ausgeschlossen sind nur Personen, die vollstationär in einem Pflegeheim leben. Mehr zu Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.

Sicher in Kontakt (SIK) übernimmt die komplette Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse. Sie unterschreiben einmalig die Abtretungserklärung und den Kostenübernahmeantrag, alles Weitere erledigen wir. SIK ist als zugelassener Leistungserbringer mit IK 330522831 bei allen gesetzlichen Pflegekassen vertragspartnerschaftlich angebunden. Details zur Direktabrechnung.

Ja, Sie stellen Ihre Pflegehilfsmittelbox individuell aus dem SIK-Sortiment zusammen. Dazu gehören Einmalhandschuhe, Hand- und Flächendesinfektionsmittel, saugende Bettschutzeinlagen, Mund-Nasen-Schutz, Schutzschürzen und Fingerlinge. Alle Produkte sind CE-gekennzeichnete Medizinprodukte. Mengen, Größen und Produkte können Sie monatlich anpassen. Bei Fragen beraten wir Sie ohne Zusatzkosten unter 030 982 90 620.

Nach Genehmigung Ihres Antrags durch die Pflegekasse erhalten Sie Ihre erste Pflegehilfsmittelbox in der Regel innerhalb von 3 bis 5 Werktagen. Ab dann liefern wir automatisch monatlich. Die Bearbeitung der Pflegekasse selbst dauert erfahrungsgemäß 2 bis 4 Wochen. Versand frei Haus deutschlandweit über DHL mit Sendungsverfolgung per E-Mail.

Ja, jederzeit. Sie passen die Zusammensetzung Ihrer Box monatlich an oder kündigen mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende. Eine Mindestvertragslaufzeit gibt es bei uns nicht. Änderungen für die nächste Lieferung sind bis sieben Tage vor dem Versand möglich. Auch eine vorübergehende Pause ist jederzeit möglich, etwa bei einem Krankenhausaufenthalt.

Die monatliche Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 Abs. 2 SGB XI beträgt seit dem 01.01.2025 bundesweit 42 Euro. Auch in 2026 gilt dieser Betrag unverändert. Die Pauschale wird zusätzlich zu Pflegegeld und Verhinderungspflege gewährt und nicht angerechnet. Mehr zu Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 Abs. 2 SGB XI sind Einmalartikel wie Handschuhe oder Desinfektionsmittel. Technische Pflegehilfsmittel nach § 40 Abs. 1 SGB XI sind wiederverwendbare Geräte wie Pflegebetten oder Rollstühle. Sicher in Kontakt (SIK) liefert ausschließlich Verbrauchs-Hilfsmittel. Für technische Hilfsmittel wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder ein Sanitätshaus.

Ja, auch mit Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf die volle monatliche Pauschale von 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Die Pauschale gilt für alle Pflegegrade von 1 bis 5 gleichermaßen. Diese Information wird oft falsch verstanden, weil viele andere Pflegeleistungen wie das Pflegegeld erst ab Pflegegrad 2 starten.

Sicher in Kontakt (SIK) meldet sich innerhalb von drei Werktagen bei Ihnen und unterstützt beim Widerspruch nach § 84 SGG (vier Wochen Frist). Häufige Ablehnungsgründe lassen sich meist durch ergänzende Unterlagen ausräumen. Ihnen entstehen während des laufenden Verfahrens keine Kosten.

Sie treten Ihren Anspruch auf Kostenerstattung gegenüber der Pflegekasse für die gelieferten Pflegehilfsmittel an SIK ab (§ 4.1 AGB, § 398 BGB). So müssen Sie nicht in Vorleistung gehen. Die Abtretung umfasst nur die monatliche 42-Euro-Pauschale. Andere Leistungen wie Pflegegeld oder Verhinderungspflege bleiben unberührt.

Starten Sie jetzt. In nur 2 Minuten.

Kein Papierkram, keine Zuzahlung. Sicher in Kontakt (SIK) übernimmt die komplette Beantragung bei Ihrer Pflegekasse.

Pflegehilfsmittelbox zuzahlungsfrei beantragen
oder rufen Sie uns an: 030 982 90 620

Mo – Fr, 9:00 – 17:00 Uhr