Ratgeber · Abrechnung
Kostenübernahme der Pflegekasse: so läuft die Abrechnung mit SIK
Sicher in Kontakt (SIK) rechnet die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 Abs. 2 SGB XI direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie zahlen nichts und müssen nicht in Vorleistung gehen. Die Abtretungserklärung im Antrag macht das möglich.
Aktualisiert: 25. April 2026 · Rechtsstand: 2026
Direkte Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse, keine Vorkasse
Bei Sicher in Kontakt (SIK) müssen Sie keine Rechnung vorstrecken. Wir reichen den Kostenübernahmeantrag bei Ihrer Pflegekasse ein. Nach der Bewilligung liefern wir die Pflegehilfsmittelbox monatlich an Sie. Die Rechnung geht direkt an Ihre Pflegekasse, nicht an Sie.
Möglich macht das die Abtretungserklärung. Sie tritt Ihren Anspruch auf Kostenerstattung für die gelieferten Hilfsmittel an SIK ab. Geregelt ist das in § 4.1 unserer AGB. Die Erklärung umfasst nur die monatliche 42-Euro-Pauschale für Verbrauchs-Hilfsmittel. Andere Pflegeleistungen wie Pflegegeld bleiben davon unberührt.
Praktisch heißt das: Sie kümmern sich um nichts. Wir übernehmen die Kommunikation mit der Kasse und sorgen dafür, dass die Pauschale korrekt verrechnet wird. Sollten Rückfragen entstehen, klären wir diese direkt mit der Kasse oder bitten Sie um die nötige Information.
Welche Pflegekassen arbeiten mit SIK zusammen?
SIK ist als zugelassener Leistungserbringer mit dem Institutionskennzeichen IK 330522831 bei allen gesetzlichen Pflegekassen in Deutschland vertragspartnerschaftlich angebunden. Eine Vorab-Prüfung Ihrer Kasse ist nicht nötig.
Dazu zählen unter anderem AOKen aller Bundesländer, Barmer, Techniker Krankenkasse, DAK Gesundheit, KKH, IKK classic, BKK Mobil Oil, HEK, hkk Krankenkasse und alle weiteren Betriebs-, Innungs- und Ersatzkassen. Auch landwirtschaftliche Pflegekassen und die Knappschaft sind angebunden.
Wechseln Sie während der laufenden Versorgung die Pflegekasse, übernehmen wir die Aktualisierung. Sie informieren uns kurz, wir melden die neue Versorgungsbeziehung bei beiden Kassen. Die monatliche Lieferung läuft ohne Unterbrechung weiter.
Wie funktioniert die Abtretungserklärung?
Mit der Abtretungserklärung treten Sie Ihren Anspruch auf Kostenerstattung gegenüber der Pflegekasse für die von SIK gelieferten Pflegehilfsmittel an uns ab. Die rechtliche Grundlage ist § 398 BGB. Sie unterzeichnen die Erklärung digital im Kostenübernahmeantrag. Eine separate Unterschrift auf Papier ist nicht erforderlich.
Die Abtretung ist auf den Pauschalbetrag von 42 Euro pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch begrenzt. Sie bezieht sich ausschließlich auf die nach § 40 Abs. 2 SGB XI von der Kasse zu erstattenden Beträge. Pflegegeld nach § 37 SGB XI, Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI oder Tagespflege bleiben davon unberührt und werden weiterhin direkt an Sie ausgezahlt.
Wenn Sie den Vertrag mit SIK kündigen, endet automatisch auch die Abtretung. Eine separate Erklärung dazu ist nicht erforderlich. Auch ein Widerruf der Abtretung ist jederzeit möglich, etwa wenn Sie die Versorgung über einen anderen Anbieter fortsetzen möchten.
Was passiert, wenn die Pflegekasse den Antrag ablehnt?
Lehnt die Pflegekasse Ihren Antrag ab, melden wir uns innerhalb von drei Werktagen bei Ihnen. In den meisten Fällen lassen sich Ablehnungen ausräumen. Häufige Gründe sind eine fehlende Pflegegrad-Anerkennung, eine angegebene stationäre Pflegesituation oder Lücken in den eingereichten Unterlagen.
Sie haben grundsätzlich vier Wochen Zeit für einen Widerspruch nach § 84 SGG. Sicher in Kontakt (SIK) unterstützt Sie bei der Formulierung des Widerspruchs. Wir übernehmen die Korrespondenz mit der Kasse und reichen ergänzende Unterlagen nach. Bis zur Entscheidung über den Widerspruch entstehen Ihnen keine Kosten.
Bis zur Entscheidung über den Widerspruch entstehen Ihnen keine Kosten. Wir informieren Sie laufend über den Bearbeitungsstand und besprechen mit Ihnen, wie wir bei Ihrer Pflegekasse weiter vorgehen.
Privatversichert: bekomme ich die Erstattung auch?
Ja, in der Regel übernimmt auch die private Pflegepflichtversicherung die Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Die genaue Erstattungshöhe und das Verfahren regeln die jeweiligen Versicherungsbedingungen. Bei den meisten Anbietern entspricht die Erstattung dem gesetzlichen Pauschalbetrag von 42 Euro pro Monat.
Bei Privatversicherten läuft die Abrechnung anders: Sicher in Kontakt (SIK) stellt die Rechnung direkt an Sie aus. Sie reichen sie bei Ihrer privaten Pflegepflichtversicherung ein und bekommen die Pauschale erstattet. Eine Vorab-Prüfung der Erstattungsfähigkeit übernehmen wir gerne. Eine kurze Anfrage genügt.
Beihilfeberechtigte (zum Beispiel Beamte) erhalten die Erstattung anteilig über die Beihilfe und ergänzend über ihre private Pflegepflichtversicherung. Auch hier unterstützen wir bei den notwendigen Formularen.
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